Bei Stornierung bis 3 Monate vor Anreise erhalten Sie die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- pro Apartment zurück.
Bei Stornierung ab 3 Monaten bis 1 Monat vor Anreise 40% des gesamten Mietpreises.
Bei Stornierung ab 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise 70% des gesamten Mietpreises.
Bei Stornierung innerhalb der letzten Woche vor Anreise 90% des gesamten Mietpreises.
Bei Nichtanreise, verspäteter Ankunft sowie vorzeitiger Abreise sind 100% des Arrangementpreises (inkl. Endreinigung und Ortstaxe) zu bezahlen.
Im Falle einer Weitervermietung des Apartments verrechnen wir keine Stornokosten, es wird Ihnen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- in Rechnung gestellt.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hotellerie (AGBH 2006) (Abweichungen in §4 Ende der Beherbergung und §5 Stornogebühr).
Spezielle Stronobedingungen für die Wintersaison 2020/21
Freuen Sie sich auf einen ungetrübten Winterurlaub und genießen Sie völlige Planungssicherheit bei Ihrer Buchung! Bis 30 Tage vor Anreise ist eine kostenlose Stornierung möglich. Nach Ablauf dieser kostenlosen Stornierungsfrist greifen die AGBH 2006 (siehe oben).
Die kostenlose Stornierung ist ausschließlich in Verbindung mit der Covid-19-Pandemie möglich.
Sollte aufgrund von Corona-Maßnahmen, wie erneuter LockDOWN, Grenzschließungen, behördliche Schließung unseres Hauses ein Urlaub nicht möglich sein, ist eine kostenlose Stornierung jederzeit möglich und die geleistete Anzahlung wird zur Gänze erstattet.
Reiseversicherung:
Die Stornodeckung auch bei COVID-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus
Haben Sie an eine Storno- und Reiseabbruchversicherung gedacht? Nein? Kein Problem, Sie können diese direkt bei uns einfach und bequem im Buchungsvorgang abschließen.
Die Europäische gewährt Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen,
weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken,
weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist,
weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,
weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,
weil ein naher Angehöriger (*) im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen, oder
weil Sie infolge Ihrer Erkrankung während des Aufenthaltes reiseunfähig sind und verlängern müssen. Hier besteht Deckung im Rahmen der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung.
(*) Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-,Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
Kein Stornoschutz besteht hingegen,
wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen,
wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind,
wenn das Hotel seine Leistungen nicht (mehr) erbringen kann, weil der Betrieb behördlich geschlossen wurde oder sich das Hotel in einem Gebiet befindet, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde,
wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie aufgrund eines Verdachtsfalles (z.B. im Kindergarten oder Kollegenkreis) vorsorglich in Quarantäne müssen, bzw.
für Kosten der Quarantäne des gesamten Hotels oder Quarantänekosten in einem separaten Quartier.
Weiterhin unterscheiden wir bei den Prämien nicht zwischen Risikopatienten und Nicht-Risikopatienten und weiterhin gibt es bei uns keine Altersgrenzen.